In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es dazu kommen, dass die monatliche Mietzahlung zu einer großen Belastung werden kann. Meist kommen noch weitere Zahlungsverpflichtungen dazu, so dass bald die Schuldenfalle zuschnappt. Zahlungsverzug der vereinbarten Mietzahlung kann dann zum Verlust der Wohnung führen. Werden auch noch Mahnungen einfach ignoriert, bleibt dem Vermieter nur noch die fristlose Kündigung und über den Weg der Räumungsklage die Zwangsräumung der Wohnung.
zumal die zusätzlich entstehenden erheblichen Kosten auch noch den Schuldenberg erhöhen. Es ist daher dringend erforderlich, Mietschulden zu vermeiden und vor der Begleichung anderer Zahlungsverpflichtungen für die vorrangige Mietzahlung zu sorgen.
Wenn es trotzdem einmal so weit gekommen ist und Sie Ihre Miete nicht zahlen können oder vielleicht bereits die fristlose Kündigung droht, müssen Sie sofort handeln!
Gemeinsam kann ein Zahlungsplan erstellt werden, der zum Abtragen der Mietschulden verbindlich vereinbart wird. Scheuen Sie sich nicht davor, rechtzeitig mit Ihrem Problem zu uns zu kommen. Solang Gesprächsbereitschaft Ihrerseits besteht und der Wille zum Schuldenabbau da ist, ist es möglich, gemeinsam einen Lösungsweg zu finden. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Beantragung von Wohngeld oder Arbeitslosengeld II. Nutzen Sie diese Chance! Sollten Sie mit den Formularen nicht zurechtkommen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Auch Schuldnerberatungsstellen geben Ihnen gern Unterstützung.
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